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Mineurobil - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Uns ist es wichtig, dass Sie genauestens über alle Details der Geschäftsabwicklung informiert sind, damit es nicht zu Unklarheiten kommt. Lesen Sie deswegen unbedingt gründlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGB Rechte und Pflichten | Stand 01/2009

I. Vertagsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1
Der Käufer ist an die Bestellung mindestens 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. 
2
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers

II. Preise

1
Der Preis des Fahrzeuges versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe incl. gesetzlichen MwSt (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Überführungskosten) werden zusätzlich berechnet. Bei Erhöhung der Preise durch den Hersteller nach Bestellung werden diese an den Käufer kostenneutral weitergegeben.

III. Zahlung

1
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern der Käufer bei Fälligkeit nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt, gerät er ohne weitere Fristsetzung in Verzug.
2
Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung hat bargeldlos zu erfolgen. Bargeldzahlungen sind nur nach vorheriger, schriftlich erfolgter Absprache möglich. Der zu überweisende Betrag muss spätestens zwei Tage vor der Fahrzeugübergabe auf dem Konto des Verkäufers eingegangen sein.
3
Gegen Ansprüche  des Verkäufers kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
4
Anzahlungen werden wie vereinbart geleistet und bei Stornierung des Auftrages durch den Käufer als pauschalen Schadensersatz einbehalten. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2
Sofern ein Liefertermin nicht schriftlich vereinbart ist, kann der Käufer frühestens nach Ablauf von 6 Wochen nach Vertragsabschluss den Verkäufer zur Lieferung auffordern. Die Lieferaufforderung hat schriftlich zu erfolgen.
3
Mit dem Zugang der Aufforderung gerät der Verkäufer in Verzug, es sei denn er hat das Überschreiten des Liefertermins bzw. der Lieferfrist nicht zu vertreten. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens beschränkt sich dieser auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden wesentlich höher als die Pauschale ist.
4
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6 Wochen-Frist gemäß Nr. 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung beschränkt sich der Anspruch auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden wesentlich höher als die Pauschale ist. Ist der Käufer ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ansprüche wegen vorsätzlicher Schädigung bleiben unberührt.   
5
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in den Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer  der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 6 Wochen kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
6
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

V. Abnahme

1
Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellung abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme/-holung kann der Verkäufer die Ware anderweitig veräußern, es sei denn, der Käufer hat die Nichtabnahme/-holung nicht zu vertreten. Die Anzahlung der Ware gilt dann als Ausgleich für Aufwand und Verlust für den Verkäufer. Sonstige Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
2
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz so beträgt dieser grundsätzlich 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einer geringeren Schaden nachweist.

VI. Eigentumsvorbehalt

1
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, sobald der Käufer alle aus der laufenden Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen ausgeglichen hat. Der Verkäufer ist jedoch zur Freigabe in der Höhe verpflichtet, in der der Wert des Kaufgegenstandes die gesicherte Forderung um 20% übersteigt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
2
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz, kann der Kaufgegenstand zum gewöhnlichen Verkaufswert veräußert werden. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme. Sonstige Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
3
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer nur mit Zustimmung des    Verkäufers über den Kaufgegenstand verfügen. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Ansprüche gegenüber seinem Vertragspartner an den Verkäufer ab.

VII. Sachmangel

1
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei gebraucht veräußerten Fahrzeugen in einem Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes.
2
Gegenüber Unternehmern werden sämtliche Rechte aus Sachmängeln ausgeschlossen.
3
Mängel sind dem Verkäufer grundsätzlich schriftlich anzuzeigen. Sofern dies dem Käufer nicht zumutbar ist, hat er den betriebsunfähigen Kaufgegenstand an den dem Ort des nächstgelegenen vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb reparieren zu lassen.
4
Durch den Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

VIII. Haftung

1
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
2
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels und aus der Übernahme einer schriftlichen Garantie unberührt.
3
Die Haftung wegen Lieferverzugs ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.

IX. Gerichtsstand

1
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der vertraglichen Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz der Niederlassung des Verkäufers.
2
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

X. Widerspruch zu anderslautenden AGB

1
Sofern der Käufer anderslautende Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen verwendet, wird diesen ausdrücklich widersprochen. Durch die Annahme der Leistung erkennt der Käufer an, dass ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen Vertragsbestandteil werden.

XI. Änderungen und Ergänzungen

1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.

XII. Wirksamkeit der Vertragsbedingungen

1
Im Falle der Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer ungültigen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.

AGB DOWNLOAD ALS PDF-DOKUMENT

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